DienstleistungsvertragMockup · zieht Daten aus der Zentrale
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Vertrag
VTR-2026-003
Dienstleistungsvertrag
zwischen den nachstehenden Parteien wird folgender Vertrag geschlossen:
Auftraggeber
Bäckerei Sonnenschein GmbH
vertreten durch Maria Sonnenschein
Hauptstraße 12
49809 Lingen (Ems)
Auftragnehmer
Flowmatik24 GbR
vertreten durch Kai Tepe & Philip Henne
Brückenort 14, 49565 Bramsche
info@flowmatik24.de

§1Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrags ist (a) die einmalige Konzeption und Einrichtung von Automatisierungs- und KI-Lösungen sowie (b) auf Wunsch deren laufender Betrieb und Betreuung auf der Infrastruktur des Auftragnehmers. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Angebot ANG-2026-008, das als Anlage Bestandteil dieses Vertrags ist.

§2Leistungen und Vertragscharakter

  1. Einrichtung (Projekt): Die Erstellung und Live-Schaltung der vereinbarten Workflows ist eine Werkleistung (§631 BGB) und wird mit Abnahme durch den Auftraggeber geschuldet. Umfasst insbesondere:
    • Analyse & Prozess-Workshop inkl. Zieldefinition
    • Einrichtung der vereinbarten n8n-Workflows und KI-Komponenten
    • Test, Live-Schaltung sowie Einweisung des Teams des Auftraggebers
  2. Laufende Betreuung (Betrieb): Der optionale monatliche Betrieb ist eine Dienstleistung (§611 BGB); geschuldet ist die sorgfältige Tätigkeit (Monitoring, Fehlerbehebung, kleinere Anpassungen), nicht ein bestimmter Erfolg.

Leistungen über den vereinbarten Umfang hinaus werden gesondert beauftragt und nach Aufwand abgerechnet (§3).

§3Vergütung

PositionBetrag
Einmaliges Projekt-Honorar (netto)3.560,00 €
zzgl. 19 % MwSt676,40 €
Monatliche Betreuung & Betrieb (optional, netto)180,00 € / Monat

Der Stundensatz für zusätzliche Leistungen beträgt 95,00 € netto. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§288 BGB).

Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet; alle Beträge sind Endbeträge.
Die monatliche Betreuung ist optional und beginnt erst mit gesonderter Aktivierung. Sie umfasst Monitoring, Fehlerbehebung und kleinere Anpassungen der eingerichteten Workflows.

§4Laufzeit, Abnahme und Kündigung

  1. Der Projektteil endet mit der Abnahme der eingerichteten Leistungen durch den Auftraggeber.
  2. Die laufende Betreuung läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das ordentliche Kündigungsrecht nach §627 BGB wird für die Dauer der vereinbarten Frist einvernehmlich ausgeschlossen.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Jede Kündigung bedarf der Textform.

§5Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner bereit. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

§6Betrieb auf Infrastruktur des Auftragnehmers, Nutzungsrechte, Vertragsende

  1. Die Workflows und KI-Komponenten werden auf der Infrastruktur des Auftragnehmers betrieben und bleiben dessen Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Der Auftraggeber erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Nutzung der für ihn eingerichteten Automatisierungen.
  2. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quell-/Workflow-Aufbaus besteht nicht; geschuldet ist der funktionsfähige Betrieb, nicht die Übergabe der technischen Umsetzung.
  3. Bei Vertragsende stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber dessen eigene Verarbeitungs-Daten in einem gängigen Format zur Verfügung (Export innerhalb von 14 Tagen) und löscht sie anschließend nach Maßgabe der Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung (Anlage 1). Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

§7Verfügbarkeit

Der Auftragnehmer betreibt die Automatisierungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach bestem Bemühen. Eine bestimmte Verfügbarkeit (Uptime) oder ununterbrochene Erreichbarkeit wird nicht geschuldet. Notwendige Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten sowie Ausfälle bei Dritt-Anbietern (Hosting, KI-Dienste) oder höhere Gewalt stellen keinen Mangel dar.

§8Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln alle bekannt gewordenen Informationen vertraulich. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, gilt ergänzend die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, die dieser Vertrag ausdrücklich in Bezug nimmt.

§9Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, insgesamt höchstens auf die Höhe der im betreffenden Vertragsjahr gezahlten Vergütung.
  3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist für regelmäßige eigene Sicherung seiner Daten verantwortlich.

§10Schlussbestimmungen

Angebot (Anlage) und die Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung (Anlage 1) sind Bestandteil dieses Vertrags. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist Osnabrück.

Lingen (Ems), den 08.07.2026
Maria Sonnenschein
Auftraggeber
Kai Tepe / Philip Henne
Auftragnehmer · Flowmatik24 GbR