Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Erbringung der im Dienstleistungsvertrag VTR-2026-003 vereinbarten Automatisierungs- und KI-Leistungen. Art und Zweck ergeben sich aus dem Vertrag; die Verarbeitung erfolgt auf der Infrastruktur des Auftragsverarbeiters. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.
| Kategorien betroffener Personen | Arten personenbezogener Daten |
|---|---|
| Kunden, Interessenten und Ansprechpartner des Verantwortlichen | Kontaktdaten (Name, E-Mail, Telefon), Kommunikationsinhalte, Bestell- und Vertragsdaten |
Besondere Datenkategorien (Art. 9 DSGVO) sind nicht Gegenstand der Verarbeitung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Der Auftragsverarbeiter unterhält angemessene TOMs, insbesondere: Zugangs- und Zugriffskontrolle (individuelle Zugänge, Passwortschutz), Verschlüsselung bei Übertragung (TLS), regelmäßige Backups, Pseudonymisierung wo möglich, Protokollierung sowie ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung. Die vollständige TOM-Beschreibung ist als Anlage 1a beigefügt.
Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter zu. Wechsel/Ergänzungen werden vorab mitgeteilt; der Verantwortliche kann widersprechen.
| Unterauftragnehmer | Leistung | Sitz / Datenraum |
|---|---|---|
| netcup GmbH | Server-Hosting | EU · Deutschland |
| OpenAI / Anthropic | KI-Textverarbeitung (Klassifizierung) | USA · EU-US DPF / SCC |
Hinweis: Erfolgt eine Verarbeitung durch KI-Dienste außerhalb der EU, ist ein geeignetes Transferinstrument (EU-US Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln) sicherzustellen. Falls die KI-Verarbeitung ausschließlich innerhalb der EU stattfindet, entfällt diese Zeile.
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung von Auskunfts-, Berichtigungs-, Lösch- und weiteren Betroffenenrechten. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet er unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden.
Nach Abschluss der Leistungen stellt der Auftragsverarbeiter die verarbeiteten Daten dem Verantwortlichen bereit (Export) und löscht sie danach einschließlich vorhandener Kopien innerhalb von 30 Tagen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieser Vereinbarung zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO) mit angemessener Vorankündigung.